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Flugzeitänderung Kunde muss sich selbst informieren

Wer Monate im Voraus über ein Reisebüro einen Flug bucht, muss sich selbst über eventuelle Flugzeitänderungen informieren.

Zwar ist ein Reisebüro verpflichtet, Flugzeitänderungen an den Kunden weiterzugeben. Verpasst der Reisende seinen Flug, muss er sich allerdings ein Mitverschulden von 30 % anrechnen lassen, wenn er sich nicht selbst schlaugemacht hat. Amtsgericht Hamburg-Altona, 19.1.2010, Aktenzeichen: 316 C 151/09

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