Flugzeitänderung Kunde muss sich selbst informieren
Zwar ist ein Reisebüro verpflichtet, Flugzeitänderungen an den Kunden weiterzugeben. Verpasst der Reisende seinen Flug, muss er sich allerdings ein Mitverschulden von 30 % anrechnen lassen, wenn er sich nicht selbst schlaugemacht hat. Amtsgericht Hamburg-Altona, 19.1.2010, Aktenzeichen: 316 C 151/09