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Visumfragen Informationspflicht

Eine in Deutschland lebende Frau aus Nicaragua hatte einen Sprachurlaub auf Malta gebucht.

Die Reise endete jedoch am Düsseldorfer Flughafen, da sie kein Visum für die Insel hatte. Sie verlangte daraufhin den Reisepreis von rund EURO 4.300 zurück, da weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter sie über die Visumpflicht aufgeklärt hätten. Doch die Richter wiesen die Klage ab. Reiseveranstalter seien grundsätzlich nicht für solche Auskünfte haftbar (Landgericht München, AZ: 6 S 578/04).

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