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Gesamtkosten des Fluges Der Endpreis muss von Beginn an angezeigt werden

In Buchungsportalen im Internet muss der Endpreis eines Fluges von Beginn an inklusive aller Kosten wie Steuern und Gebühren angegeben werden. Die leider oft gängige Praxis, dass ein zunächst vermeintlich günstiger Flug nach Eingabe der persönlichen Daten deutlich teurer wird, ist unzulässig.
SO IST DIE RECHTSLAGE

Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass Verbraucher in der Lage sein müssen, auf einen Blick die tatsächlichen Preise verschiedener Flüge miteinander vergleichen zu können. EuGH, 15.1.2015, C-573/13

(2-2015)
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