Ein tagesaktuelles Preissystem, bei dem sich der Reiseveranstalter im Katalog für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge und -abschläge bis zu € 50 je Strecke vorbehält, verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht.
Bundesgerichtshof, 29.4.2010, Aktenzeichen: I ZR 23/08