Falsche Auskunft Reiserücktritt bei chronischen Krankheiten?
Reiserücktrittsversicherungen treten nicht ein, wenn sich chronische Erkrankungen von Angehörigen verschlimmern. Reisebüros sind vertraglich grundsätzlich zur richtigen Beratung verpflichtet, anderenfalls machen sie sich schadensersatzpflichtig. Zwar gehört die Frage, wann Reisekostenrücktrittsversicherungen eintreten, eigentlich nicht zur ihren Beratungspflichten, doch Ihnen wurde ausdrücklich eine falsche Auskunft gegeben, was Sie durch Zeugen nachweisen können müssten. Andererseits haben Sie als Versicherungsnehmer die Pflicht, sich über die Bedingungen selbst zu informieren. Wer sich nur auf die Auskunft eines Dritten verlässt, hat den Schaden zum Teil selbst verursacht.
(2-2014)