Krank im Urlaub Stornokosten bei Vorerkrankung
Viele Reiserücktrittskostenversicherungen lehnen beim Wiederauftreten einer bereits zuvor aufgetretenen Erkrankung eine Zahlung ab. Zutreffend ist, dass sie nur dann zahlen müssen, wenn eine Erkrankung unerwartet aufgetreten ist. Viele Gerichte sind jedoch der Auffassung, dass nicht jede bereits zuvor aufgetretene Erkrankung eine Zahlungspflicht ausschließt. Es komme darauf an, ob der Reisende im Moment der Buchung mit einem Wiederauftreten rechnen musste. Nach überwiegender Auffassung haben Sie also durchaus einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
(3-2016)