Kein Ersatzzimmer Reiseabbruch
Das Gericht sprach ihr eine 15-prozentige Reisepreisminderung für die gesamte gebuchte Zeit zu. Denn wenn sie geblieben wäre, hätte der Mangel die ganze Zeit bestanden (LG Duisburg, AZ: 12 S 176/03).
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Das Gericht sprach ihr eine 15-prozentige Reisepreisminderung für die gesamte gebuchte Zeit zu. Denn wenn sie geblieben wäre, hätte der Mangel die ganze Zeit bestanden (LG Duisburg, AZ: 12 S 176/03).