Erstattung Kündigung bei überbuchtem Hotel
Da sie kein anderes Hotel wollten, kündigten sie den Reisevertrag und blieben zu Hause. Sie erhielten nicht nur den Reisepreis vollständig erstattet, sondern zusätzlich die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Bundesgerichtshof, AZ: X ZR 118/03).