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Erstattung Kündigung bei überbuchtem Hotel

Eine Woche vor Abreise auf die Malediven erfuhren Urlauber, dass sie wegen Überbuchung auf eine andere Insel ausweichen müssten.

Da sie kein anderes Hotel wollten, kündigten sie den Reisevertrag und blieben zu Hause. Sie erhielten nicht nur den Reisepreis vollständig erstattet, sondern zusätzlich die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Bundesgerichtshof, AZ: X ZR 118/03).

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