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Entgangene Urlaubsfreuden Balkonien statt Mombasa

Großes Pech hatten Passagiere, die von München über Frankfurt nach Mombasa reisen wollten. Am Flughafen München hatten Mitarbeiter die Einstiegstreppe am Flugzeug so verkeilt, dass es zu größeren Reparaturen kam.

Der nächste Flug von Frankfurt nach Mombasa ging erst in drei Tagen – bei einer Gesamtreisedauer von einer Woche inakzeptabel. Der Veranstalter erstattete den Reisepreis, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden gab es jedoch nicht. Landgericht Frankfurt am Main, 17.6.2010, Aktenzeichen: 24 S 243/09

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