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Zerstörtes Hotel Ersatzhotel inakzeptabel

Ein Mann erfuhr bei der Landung in der Dom. Republik, dass sein gebuchtes Hotel bei einem Wirbelsturm zerstört worden war.

Die Straßen zu dem vorgesehenen Ersatzhotel, das 100 Kilometer entfernt lag, waren durch das Unwetter weitgehend unpassierbar geworden. Der Urlauber verlangte einen sofortigen Rückflug und verklagte den Veranstalter auf Entschädigung. Die Entfernung des Ersatzhotels, in dem der Tourist dann wegen der Straßenverhältnisse festgesessen hätte, rechtfertigte eine 35-prozentige Reisepreisminderung (AG Homburg, AZ: 2 C 1138/99).

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