Schnellere Abwicklung Dringende Faxbuchung darf nicht liegenbleiben
Ansonsten kann die Agentur keine Stornogebühren verlangen, auch wenn nach den Allgemeinen Reisebedingungen das Reisebüro zehn Tage Zeit zur Bestätigung hat. Sei es dem Kunden dringlich, könne er eine schnellere Abwicklung erwarten, so die Richter (AG Frankfurt a.M., AZ 31 C 2672/88).