Pauschalreise Gesamten Reisepreis vorher zahlen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Nach gefestigter BGHRechtsprechung darf zunächst nur eine Anzahlung von etwa 20 % des Reisepreises verlangt werden. Erst vier Wochen vor der Reise ist der Restbetrag fällig. Außerdem darf nur dann eine Zahlung verlangt werden, wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein ausgegeben hat. Liegt Ihnen dieser nicht vor, sollten Sie keine Zahlung leisten. Denn andernfalls müssten Sie sich bei einer Insolvenz darauf einstellen, nur einen Bruchteil des Geldes zurückzuerhalten.
(3-2019)