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Reiseersatz Hohe Kosten bei Umbuchung rechtens

Reisende einer Pauschalreise dürfen ohne Angabe von Gründen einen Ersatzreisenden benennen, der an ihrer statt die Reise antritt. Veranstalter stellen hierbei jedoch oft extrem hohe Kosten in Rechnung, die nicht selten höher sind als der eigentliche Reisepreis, was die Umbuchung wirtschaftlich sinnlos macht.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Veranstalter alle ihnen durch die Benennung des Dritten entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen dürfen, auch wenn sie extrem hoch sind. BGH, Urteile vom 27.9.2016, Az. X ZR 107/15 und X ZR 141/15

(1-2017)
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