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Ersatzmieter Müssen Stornokosten trotzdem gezahlt werden?

Ich habe eine Ferienwohnung gemietet, konnte aber nicht anreisen und habe einen Ersatzmieter gestellt, der mit dem Vermieter auch schon einen Mietvertrag geschlossen hat. Jetzt hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass er zwar mit dem Ersatzmieter einverstanden sei, ich aber trotzdem bis zu dessen Abreise noch Vertragspartner für ihn sei und haften würde. Wenn ich das nicht wolle, könne ich die Buchung ja stornieren, müsse aber dann 90 % Stornokosten zahlen. Ist das rechtens?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Nein, sicher nicht. Zwar hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie die Buchung stornieren. Die Summe kann auch 90 % des Mietpreises betragen, wenn Sie kurz vorher stornieren. Der Vermieter muss sich aber ersparte Aufwendungen auf die Stornokosten anrechnen lassen. Wenn ein Ersatzmieter für den gesamten Zeitraum gestellt wird, entsteht dem Vermieter kein Schaden. Er hätte also, wenn Sie jetzt stornieren, keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Stornokosten.

(1-2015)

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