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Vorauszahlung Volle Zahlung weit im Voraus unzulässig

Eine zeitlich unbefristete Vorauszahlungspflicht bei Buchung eines Fluges, der erst Monate später stattfindet, ist unzulässig. Ein Flugunternehmen hatte in seinen AGB festgelegt, dass unabhängig vom Reisedatum sofort bei der Buchung der Reisepreis in voller Höhe fällig ist. Dies sei unzulässig, so die Frankfurter Richter.

Müsse der Kunde den vollen Betrag sofort zahlen, auch wenn die Reise erst Monate später stattfinde, verliere er sein Druckmittel. Er könne z. B. nicht mehr bei Flugplanänderungen seine Leistung, sprich die Zahlung, verweigern. Auch trage der Kunde das volle Risiko, wenn das Flugunternehmen in der Zeit bis zum Reiseantritt pleitegeht. Er verliere dann 100 % seiner Vorauszahlung. Die Richter halten zwei Teilzahlungen für angemessen: eine bei Buchung, sofern der Flug erst sehr viel später stattfindet, und eine weitere eine gewisse Zeit vor dem Abflug. Landgericht Frankfurt/Main, 08.07.2014, 2-2 O 151/13

(3-2014)

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