Umbuchung Teilstrecken-Flüge einer anderen Airline
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wenn Sie direkt auf der Website der Lufthansa gebucht haben und das E-Ticket mit den Ziffern 220 beginnt (die ersten drei Ziffern der Ticketnummer kennzeichnen die das Ticket ausstellende Airline), haben Sie den Luftbeförderungsvertrag über die Gesamtstrecke mit der Lufthansa geschlossen. Daher ist Lufthansa auch hinsichtlich der Avianca-Teilstrecken Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Es gibt jedoch auch Airlines (beispielsweise Emirates), die in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen die Klausel haben, dass man für von anderen Airlines durchgeführte Teilstrecken nur als Vermittler auftrete und für diese jeweils ein eigener Luftbeförderungsvertrag mit der jeweiligen Airline abgeschlossen werde.
(4-2019)