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Umbuchung Teilstrecken-Flüge einer anderen Airline

Ich hatte im Juni auf der Homepage von Lufthansa einen Lufthansa-Business-Class-Flug von Frankfurt nach Havanna gebucht. Da Lufthansa nicht direkt nach Havanna fliegt, wurden die Anschlussflüge von Avianca durchgeführt. Im Juli wurde ich dann darüber informiert, dass der Rückflug geändert wurde, er sollte nun von Havanna über San Salvador gehen statt über Bogotá. Danach wäre die Ankunft in Frankfurt drei Stunden später als der Folgeflug der LH von Bogotá nach Frankfurt. Das hielt ich für ein Versehen. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass LH nichts für mich tun könne, da Avianca die Umbuchung durchgeführt habe. Für mich hört sich diese Regelung komisch an, da Vertragspartner doch die Airline ist, über die ich gebucht habe. Oder liege ich da falsch?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Wenn Sie direkt auf der Website der Lufthansa gebucht haben und das E-Ticket mit den Ziffern 220 beginnt (die ersten drei Ziffern der Ticketnummer kennzeichnen die das Ticket ausstellende Airline), haben Sie den Luftbeförderungsvertrag über die Gesamtstrecke mit der Lufthansa geschlossen. Daher ist Lufthansa auch hinsichtlich der Avianca-Teilstrecken Ihr Vertrags- und Ansprechpartner. Es gibt jedoch auch Airlines (beispielsweise Emirates), die in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen die Klausel haben, dass man für von anderen Airlines durchgeführte Teilstrecken nur als Vermittler auftrete und für diese jeweils ein eigener Luftbeförderungsvertrag mit der jeweiligen Airline abgeschlossen werde.

(4-2019)
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