Frist zur Nachzahlung Wenn die Kartenzahlung nicht funktioniert
Die Tickets dürfen nicht ohne weiteres an andere Kunden vergeben werden. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, einen Kunden nicht zumindest per E-Mail über das Problem zu informieren und ihm eine Frist zur Nachzahlung zu gewähren, so die Richter. Landgericht Dortmund, 15. Mai 2009, Az:8O400/08