Einspruch abgelehnt Einheimische als Reisemangel
Die Einheimischen am Strand seien eine Belästigung gewesen. Da wurde es den Richtern zu bunt. Fernreisende seien doch gerade »darum bemüht, andere Länder und Leute kennen zu lernen« – und daher könne ein »Lärmpegel« am Strand ja wohl »nicht ernstlich als Reisemangel vorgetragen« werden. Einspruch abgelehnt. (AG Aschaffenburg, AZ: 13 C 3517/95)