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Krach statt Ruhestätte Urlaub an der Europastraße

Eine Familie hatte einen Kreta-Urlaub in einem Hotel gebucht, das laut Prospekt abseits der Küstenstraße drei Kilometer entfernt vom nächsten Ort lag.

Tatsächlich aber fand sie sich direkt an der Europastraße 75 wieder, die rund um die Uhr von Reisebussen und LKWs befahren wird. Die Richter gaben der Familie Recht und verdonnerten den Veranstalter zur Rückzahlung von einem Fünftel des Reisepreises (EURO 350). Der Veranstalter hätte im Prospekt auf den Verkehrslärm hinweisen müssen (AG München, AZ: 191/3762/01).

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