Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Preisminderung Nächtlicher Baulärm

Ein Tourist hat seinen Reiseveranstalter verklagt, weil der ihn nicht auf die sogar nächtliche Baulärm- und Staubbelästigung im Urlaubsort hingewiesen hatte.

Die Richter gaben im Prinzip dem Veranstalter recht, denn er hatte in der Ortsbeschreibung auf die Unannehmlichkeiten hingewiesen. Nichtsdestotrotz erhielt der Tourist eine 30-prozentige Reisepreisminderung zuerkannt - zum einen wegen des Lärms und zum anderen wegen des nicht nutzbaren Strandes (Oberlandesgericht Celle, AZ: 11 U 268/04).

Mehr Reisenews ...
logo-reisen
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987