Erheblicher, durch massive Bauarbeiten verursachter Lärm auf einer lediglich 300 x 180 m großen Hotelinsel auf den Malediven rechtfertigt eine Reisepreisminderung um 50 Prozent.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.04.2016, Az. 2-24 S O 51/15