Discolärm Statt ruhiger Lage
In einem Fall beschallte eine Diskothek bis 4 Uhr morgens die Umgebung, die im Katalog als ruhig beworben worden war. Das Gericht entschied, dass ein durchgehender Lärmpegel nicht hingenommen werden muss. (OLG Köln, AZ: 2 K 2340/98). Eine Abfuhr kassierte hingegen ein Urlauber, der sich über die Lage seines Hotels beklagt hatte – es befand sich nämlich neben einem Friedhof. Laut Gericht stellt dieser Umstand aber keinen Reisemangel dar, denn: von einem Friedhof könnten schließlich keine Belästigungen ausgehen.