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Betrug Trickbetrug bei telefonischer Buchung

Im Fernsehen hatte ich ein wunderbares Reiseangebot gesehen und die genannte Telefonnummer angerufen. Nachdem ich gesagt hatte, dass ich die Reise buchen möchte, wurden meine Daten aufgenommen und mir mitgeteilt, dass ich die Unterlagen per Post erhalte. Ich habe aber nie eine Buchungsbestätigung oder irgendetwas bekommen. Ich fiel aus allen Wolken, als nun ein Inkassobüro Stornokosten für die Reise einforderte. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass der Veranstalter die Reise storniert habe, da ich die Anzahlung nicht überwiesen habe. Ohne Rechnung konnte ich das wohl kaum. Muss ich zahlen?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Der Veranstalter ist verpflichtet, Ihnen unverzüglich nach Buchung eine Reisebestätigung auszuhändigen. Zahlungen darf er zudem nur verlangen, wenn er einen Insolvenzsicherungsschein ausgehändigt hat. Da Sie offenbar keine Buchungsbestätigung, keinen Sicherungsschein und auch keine Rechnung über die Anzahlung erhalten haben, waren Sie zu keinem Zeitpunkt mit der Zahlung der Anzahlung in Verzug. Die geforderten Stornokosten müssen Sie daher nicht zahlen. Sie sollten sich jedoch mit dem Inkassounternehmen besprechen, der Forderung widersprechen und mitteilen, dass Sie keine Unterlagen erhalten haben.

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