Flug-Stornierung Sind Steuern und Gebühren komplett zu erstatten?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Rechtslage: Der Bundesgerichtshof hat im März 2018 entschieden, dass ein FlugtiFlugticket nicht zu erstatten ist, wenn der Tarif eine Stornierung und Erstattung ausschließt. Dann müssen lediglich die Steuern und Gebühren erstattet werden. In diesen ist meist der Kerosinzuschlag enthalten – der ist weder eine Steuer noch eine Gebühr, sondern ein von der Airline willkürlich festgelegter Betrag. Dieser Kerosinzuschlag muss nach der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung nicht erstattet werden.
(3-2019)