Hotel 4 Sterne gebucht, 3 Sterne bekommen
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Rechtslage: HRS tritt lediglich als Vermittler auf, der Vertrag kommt direkt zwischen dem Hotel und Ihnen zustande. Daher müssten Sie Minderungsansprüche gegenüber dem Hotel geltend machen. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist, in welchen Punkten das Hotel nicht dem üblichen 4-Sterne-Standard entsprochen hat. In der Regel werden von den Gerichten in vergleichbaren Fällen 10 bis 20 % des Preises zugesprochen.
(4-2019)