Beförderung verweigert Visumproblem bei Familienreise
SO IST DIE RECHTSLAGE In der Tat kann ein Kind mit einem Kinderreisepass, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurde, in die USA einreisen. Diese alten Kinderreisepässe gibt es zwar kaum noch, die Fluggesellschaft hätte Ihrem Sohn aber nicht die Beförderung verweigern dürfen. Daher hat Ihr Sohn Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von € 600. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-24 S 53/14) in einem vergleichbaren Fall steht aber auch Ihnen als Eltern eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils € 600 zu. Denn auch wenn sie rein tatsächlich die Möglichkeit gehabt hatten, befördert zu werden, kann Ihnen nicht zugemutet werden, ihr minderjähriges Kind alleine am Flughafen zurückzulassen und ohne dieses den Flug anzutreten. Eine unberechtigte Verweigerung der Beförderung eines minderjährigen Familienmitglieds stellt nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt grundsätzlich auch eine Beförderungsverweigerung gegenüber den mitreisenden Familienmitgliedern dar. (3-2015)