Hotelbewertungsportal Abmahnung wegen Hotelbewertung
SO IST DIE RECHTSLAGE
Da Ihr Mitreisender die Bewertung nicht verfasst hat, richtet sich die Androhung der Abmahnung gegen die falsche Person. Ihr Mitreisender hat also nichts zu befürchten, sollte sich jedoch bei dem Anwalt melden und klarstellen, dass er die Bewertung nicht verfasst hat. Hotelbewertungen dürfen durchaus kritisch sein, müssen jedoch der Wahrheit entsprechen und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Abmahnungen und die Geltendmachung von Schadensersatz durch den Hotelier sind zulässig, wenn eine negative Bewertung schlicht nicht den Tatsachen entspricht und nur darauf abzielt, das Hotel ungerechtfertigterweise in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die von Ihnen beanstandeten Punkte mit Fotos, Videos oder Zeugen belegen können und diese sachlich, ohne emotionale Wertung, darstellen.
(2-2018)