Gepäckbeförderung Änderung der AGB im Nachhinein zulässig?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Handgepäckbestimmungen rückwirkend auch für alte Buchungen zu ändern, dürfte nach meiner Auffassung nicht zulässig sein. Da Sie allerdings auch weiterhin ein kleines und ein größeres Handgepäckstück kostenfrei mitnehmen können – wenn auch letzteres im Frachtraum und nicht in der Kabine –, entsteht Ihnen hierdurch kein finanzieller Schaden. Da grundsätzlich nur finanzielle Schäden zum Bestehen eines Schadensersatzanspruchs führen, haben Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
(2-2018)