Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Fristsetzung beachten Airline storniert Flug - wer zahlt das Hotel?

Meine für die Osterferien bei Ryanair fest gebuchten und bezahlten Flüge wurden storniert. Ich habe auch schon ein Hotel gebucht, das ich nicht mehr stornieren kann. Bekomme ich von Ryanair den Betrag dafür erstattet bzw. habe ich noch andere Rechte?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Zumindest steht Ihnen keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung zu, denn die Annullierung wurde mehr als 14 Tage vorab mitgeteilt. Es ist jedoch ein Vertragsbruch. Sie können Ryanair unter Fristsetzung auffordern, Ihnen einen für Sie kostenfreien gleichwertigen Ersatzflug zu buchen. Wird dies abgelehnt oder erfolgt bis Fristende keine Umbuchung, können Sie bei einer anderen Airline selbst buchen und die Mehrkosten von Ryanair einfordern. Wichtig ist aber, dass Sie Ryanair zunächst eine Frist setzen. Alternativ können Sie auch nicht fliegen und die Hotelkosten ersetzt verlangen. Dann müssten Sie das Hotel stornieren und eine Stornorechnung vorweisen können.

(2-2018)
Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987