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Fehlende Vorabinformation Baden im Meer wegen Haiangriff verboten

Regelmäßig fliege ich zum Schnorcheln nach Ägypten ans Rote Meer. Letztes Mal wurde uns bei der Begrüßung vom Reiseleiter mitgeteilt, dass es am Hotelstrand vor fünf Tagen einen Haiangriff gegeben habe und Baden und Schnorcheln seitdem verboten sei. Hätte uns der Veranstalter vor Reiseantritt nicht über das Badeverbot informieren müssen?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Reiseveranstalter sind verpflichtet, Reisende vor Reisebeginn über zu erwartende Mängel und Beeinträchtigungen zu informieren. Denn im Fall von massiven Mängeln haben diese die gesetzliche Möglichkeit, die Reise kostenfrei zu stornieren. Daher stufen immer mehr Gerichte eine fehlende Vorabinformation als Reisemangel ein und sprechen allein hierfür eine Reisepreisminderung zu.

(1-2018)
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