Am Geldautomaten Besserer Schutz bei Kreditkartenmissbrauch
Dann müsste allerdings die Originalkarte und nicht etwa eine anderweitig entstandene Kopie benutzt worden sein, was die Bank zu beweisen hätte, wenn sie nicht für den Schaden aufkommen will. Bundesgerichtshof, 29.11.2011
(3-2012)