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Am Zoll Dürfen Medikamente beschlagnahmt werden?

Nach meiner Rückkehr von einer Spanienreise beschlagnahmte der Zoll am Frankfurter Flughafen fünf 100er-Packungen Kopfschmerztabletten, die ich in Spanien günstig gekauft hatte. Ist das rechtens?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Der Kauf von Medikamenten im Ausland ist durchaus verlockend. Aber: Arzneimittel dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den üblichen persönlichen Bedarf nötig sind, dabei wird von einer Menge für maximal drei Monate ausgegangen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Präparate handelt. Medikamente, die über die normale Reiseapotheke hinausgehen, werden daher konfisziert.

(2-2013)

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