Am Zoll Dürfen Medikamente beschlagnahmt werden?
Der Kauf von Medikamenten im Ausland ist durchaus verlockend. Aber: Arzneimittel dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den üblichen persönlichen Bedarf nötig sind, dabei wird von einer Menge für maximal drei Monate ausgegangen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Präparate handelt. Medikamente, die über die normale Reiseapotheke hinausgehen, werden daher konfisziert.
(2-2013)