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Kein Schaden verursacht Ferienhaus-Kaution einbehalten

Mit der ganzen Familie haben wir die Sommerferien in einem Ferienhaus in Ostfriesland verbracht. Als wir ankamen, verlangte die Vermieterin von uns 250 Euro in bar als Kaution. Wir sind frühmorgens abgereist und haben ihr die Schlüssel in den Briefkasten geworfen. Per E-Mail kam dann die böse Überraschung: Angeblich haben wir Schäden im Haus verursacht. Welche konkret, kann oder will sie nicht sagen. Die Kaution hat sie bis heute nicht ausgezahlt. Ist das rechtens? Wir haben nichts im Haus beschädigt!
SO IST DIE RECHTSLAGE

Die Kaution dürfte nur dann einbehalten werden, wenn Sie tatsächlich einen Schaden verursacht hätten. Da das nicht der Fall ist, muss Ihnen die Kaution selbstverständlich ausgezahlt werden. Sofern keine Zahlung erfolgt, bleibt Ihnen letztlich jedoch nur, die Kaution auf dem Gerichtsweg einzuklagen.

(1-2018)
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