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Nachträgliche Mängelrüge Im Nachhinein Schaden am Mietwagen

In Südafrika habe ich bei Hertz ein Auto gemietet. Bei der Rückgabe wurde mir quittiert, dass das Auto keinen Schaden hat. Zwei Wochen später wurde meine Kreditkarte mit einem nicht unerheblichen Betrag belastet. Angeblich hatte der Wagen einen Steinschlag und musste auch noch gereinigt werden. Den Betrag habe ich rückbuchen lassen. Das muss ich mir doch nicht gefallen lassen, oder?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Der Mietwagenanbieter müsste Ihnen nachweisen, dass der Steinschlag während Ihrer Mietzeit entstanden ist. Da Sie eine Abschlussrechnung haben, in der keine von Ihnen verursachten Schäden eingetragen sind, dürfte Hertz das nicht gelingen.

(3-2018)
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