Wer haftet? Keine Entschädigung für schwerste Verbrennungen
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kessel ordnungsgemäß gesichert war. Im betreffenden Fall hatte sich ein Urlauber auf einem Tauchboot im Roten Meer vor Ägypten schwerste Verbrennungen zugezogen. Landgericht Potsdam, 24.6.2011, Aktenzeichen: 10 O 121/10
(3-2012)