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Wer haftet? Keine Entschädigung für schwerste Verbrennungen

Verliert ein Tourist an der Bar eines schwankenden Schiffs den Halt und verbrüht sich mit einem dabei heruntergerissenen Heißwasserboiler, handelt es sich um Eigenverschulden. Der Reiseveranstalter muss nicht haften.

Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kessel ordnungsgemäß gesichert war. Im betreffenden Fall hatte sich ein Urlauber auf einem Tauchboot im Roten Meer vor Ägypten schwerste Verbrennungen zugezogen. Landgericht Potsdam, 24.6.2011, Aktenzeichen: 10 O 121/10

(3-2012)
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