Fernbus-Reisen Kofferklau aus Fernbus
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wenn man dem Amtsgericht München (Az.283 Js 5956/ 15) folgt, haben Sie nicht einfach Pech gehabt. Denn das Gericht entschied in einem ähnlichen Fall, dass ein Fernbusunternehmen die Haftung für Reisegepäck nicht einfach pauschal ausschließen darf. Zumindest, wenn es keinerlei Vorkehrungen zur Sicherung des Gepäcks gegen Diebstahl trifft, muss es bei Verlust haften. Es kommt jedoch immer auf den konkreten Einzelfall an.
(1-2018)