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Flugrechte-Anbieter Kunden dürfen Ansprüche abtreten

Ist ein Flug verspätet oder wurde er annulliert, steht jedem Passagier in der EU eine Entschädigung zu. Wem es zu lästig ist, das Geld selber von der Airline einzufordern, der kann sich an einen Flugrechte-Anbieter wenden, der sich darum kümmert, die Forderung gegen eine Provision – im Notfall vor Gericht – durchzusetzen.

Ryanair hat in einer AGB-Klausel bestimmt, dass Reisende ihre Rückerstattungsansprüche nicht abtreten können. Diese Klausel wurde nun vom Amtsgericht Köln für unwirksam erklärt. AG Köln, 26.9.2016, Az. 113 C 381/16.

(1-2017)
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