Schadensersatz Muss das Buchungsportal haften?
In der Regel treten Reiseportale im Internet lediglich als Reisevermittler auf, haften allerdings für Pflichtverletzungen aus ihrer Vermittlertätigkeit. Wenn sie die Buchung verschludern oder falsch weitergegeben haben, stellt das eine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Müssen Sie als Reisender nun ein teureres Hotel buchen, haben Sie durch die zusätzlichen Kosten einen Vermögensschaden, den das Reiseportal im Wege des Schadensersatzes ersetzen muss.
(3-2013)