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Schadensersatz Muss das Buchungsportal haften?

Über ein Internetportal habe ich in Madrid für drei Tage ein Hotel gebucht. Um noch eine Nacht dranzuhängen, fragte ich im Hotel nach. Dort lag keine Buchung für mich vor. Nun habe ich ein Flugticket, aber kein Hotel. Kann ich von dem Portal verlangen, dass es eventuelle Mehrkosten übernimmt?
SO IST DIE RECHTSLAGE

In der Regel treten Reiseportale im Internet lediglich als Reisevermittler auf, haften allerdings für Pflichtverletzungen aus ihrer Vermittlertätigkeit. Wenn sie die Buchung verschludern oder falsch weitergegeben haben, stellt das eine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Müssen Sie als Reisender nun ein teureres Hotel buchen, haben Sie durch die zusätzlichen Kosten einen Vermögensschaden, den das Reiseportal im Wege des Schadensersatzes ersetzen muss.

(3-2013)

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