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Wanzenbisse Minderung des Reisepreises

Kürzlich waren wir in Griechenland im Urlaub. Bereits nach der ersten Nacht waren meine Frau und ich übersät mit juckenden roten Punkten: Bisse von unzähligen Bettwanzen. Am zweiten Urlaubstag haben wir vom Reiseleiter ein anderes wanzenfreies Zimmer erhalten. Trotzdem hatten wir noch bis zum Heimflug und darüber hinaus mit den ganzen Bissen, vor allem dem massiven Juckreiz, zu kämpfen. Der Urlaubsgenuss war dahin. Der Veranstalter meint nun, dass wir eine Reisepreisminderung nur für die erste Nacht bekommen. Ist das korrekt?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Eine Minderung des Reisepreises kann für den Zeitraum verlangt werden, in dem die Reise beeinträchtigt war. Zwar mussten Sie nur eine Nacht in dem »Wanzen-Zimmer« verbringen, doch spürten Sie die Auswirkungen dieser einen Nacht noch bis zum Urlaubs ende. Nach Auffassung vieler Gerichte rechtfertigen anhaltende Gesundheitsbeschwerden infolge von Insektenbissen durchaus auch für den Zeitraum nach dem Umzug in ein mangelfreies Zimmer eine Reisepreisminderung (so z. B. OLG Celle, Urteil vom 26.03.2015, Az. 11 U 249/14).

(2-2016)
New Jersey
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