Wanzenbisse Minderung des Reisepreises
Eine Minderung des Reisepreises kann für den Zeitraum verlangt werden, in dem die Reise beeinträchtigt war. Zwar mussten Sie nur eine Nacht in dem »Wanzen-Zimmer« verbringen, doch spürten Sie die Auswirkungen dieser einen Nacht noch bis zum Urlaubs ende. Nach Auffassung vieler Gerichte rechtfertigen anhaltende Gesundheitsbeschwerden infolge von Insektenbissen durchaus auch für den Zeitraum nach dem Umzug in ein mangelfreies Zimmer eine Reisepreisminderung (so z. B. OLG Celle, Urteil vom 26.03.2015, Az. 11 U 249/14).
(2-2016)