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Ferienhausgentur Reisevermittler ist nicht gleich Reiseveranstalter

Eine Ferienhausagentur haftet nicht für Mängel, wenn sie das Haus lediglich vermittelt und nicht selbst als Reiseveranstalter auftritt.

Die Klage eines Reisenden gegen eine Agentur wurde abgewiesen, denn diese firmierte nicht nur als Vermittlung, sondern wies in ihrem Internetauftritt auch ausdrücklich darauf hin. Amtsgericht Chemnitz, 18.11.2009, Aktenzeichen 16 C 1820/09

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