Überbuchtes Hotel Schadensersatz für einzelne Urlaubstage
SO IST DIE RECHTSLAGE
Sofern Ihr Ersatzhotel tatsächlich eine regelrechte Katastrophe war, muss Ihnen der Veranstalter für die vier Tage eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zahlen. Nach Auffassung des BGH muss auch dann Schadensersatz geleistet werden, wenn nur einzelne Tage einer längeren Urlaubsreise erheblich beeinträchtigt waren (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2017, Az. X ZR 111/16).
(3-2018)