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Überbuchtes Hotel Schadensersatz für einzelne Urlaubstage

Bei unserer letzten Reise in unser Lieblingshotel auf Lanzarote gab es leider eine böse Überraschung: Vor Ort angekommen hieß es, das Hotel sei überbucht. Das Ersatzhotel war eine Katastrophe: Schimmel, Dreck, Ungeziefer und Baulärm. Wir haben reichlich protestiert und konnten nach vier von insgesamt 14 Tagen in unser gebuchtes Hotel. Wir haben Minderung und Schadensersatz gefordert, was der Veranstalter ablehnt, da nur vier Tage betroffen waren.
SO IST DIE RECHTSLAGE

Sofern Ihr Ersatzhotel tatsächlich eine regelrechte Katastrophe war, muss Ihnen der Veranstalter für die vier Tage eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zahlen. Nach Auffassung des BGH muss auch dann Schadensersatz geleistet werden, wenn nur einzelne Tage einer längeren Urlaubsreise erheblich beeinträchtigt waren (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2017, Az. X ZR 111/16).

(3-2018)
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