Akzeptabel? Ungünstige Flugzeiten
Sofern bei der Buchung der Pauschalreise keine konkreten Flugzeiten genannt und lediglich der An- und Abreisetag bestimmt wurden, können Sie leider nichts machen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil letztes Jahr entschieden, dass ein Offenlassen der Flugzeiten bei der Reisebuchung zulässig ist, sofern der An- und Abreisetag fest vereinbart sind. Die Auswahl der konkreten Flüge obliegt dann dem Reiseveranstalter. Dieser kann auch einen Flug wählen, der in den frühen Morgenstunden startet und eine Anreise zum Flughafen am Vorabend notwendig macht. Daher empfiehlt es sich, direkt bei der Reisebuchung feste Flugzeiten zu vereinbaren. Denn dann können diese im Nachhinein vom Reiseveranstalter nicht einseitig ohne Zustimmung des Reisenden geändert werden. In einem solchen Fall würde ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung und ggfs. auch Schadensersatz bestehen.
(4-2015)