Ryanair Trotz Priority Boarding hintendran
SO IST DIE RECHTSLAGE
Es kommt hier im Wesentlichen darauf an, welche Leistung mit der Fluggesellschaft vereinbart wurde. In den AGB von Ryanair heißt es, dass Passagiere, die »bevorzugtes Einsteigen « gebucht und sich früher als 30 Minuten vor Abflug am Gate eingefunden haben, das Flugzeug vor anderen Passagieren, die dies nicht gebucht haben, besteigen können. In Ihrem Fall wurde die vereinbarte Leistung nicht eingehalten. Grundsätzlich sind Sie daher berechtigt, die Gebühr fürs Priority Boarding zurückzuverlangen. Anders ist es übrigens bei Easyjet: Nach deren AGB sind Passagiere, die Speedy Boarding gebucht haben, lediglich berechtigt, sich beim Check-in und beim Einsteigen in der Speedy-Boarding-Schlange anzustellen. Ein bevorzugtes Einsteigen in das Flugzeug wird hier nicht zugesichert.
(1-2017)