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Ersatzhotel Wahrlich keine fünf Sterne: Geld zurück

Türkei-Urlauber wurden statt im 5-Sterne-Resort in einem unzumutbaren Ersatzhotel untergebracht.

Es lag nicht nur in einer anderen Stadt, sondern hatte auch zu kleine,  Schimmelbelastete Zimmer und keine Kinderbetreuung. Den Urlaubern wurde 60 Prozent des Reisepreises zugesprochen (Amtsgericht Frankfurt, AZ: 30 C 3774/06-24).

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