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Abfindungsvergleich Scheck nur unter Vorbehalt einlösen

Wer nach einer Reise Mängel geltend macht und zur Abgeltung aller Ansprüche vom Reiseveranstalter einen Scheck erhält, sollte aufpassen.

Löst der Reisende den Scheck ohne Vorbehaltserklärung ein, kommt ein Abfindungsvergleich zustande. Der Reisende kann dann keine weiteren Ansprüche geltend machen. Landgericht Frankfurt a. M., 8.11.07, Az.: 2-24 S 149/07

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