Verspätung Flug verspätet, Mietwagen weg – wer zahlt?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Der BGH vertritt die Auffassung, dass mit der pauschalen Entschädigung von jeweils 600 Euro für die Verspätung nicht nur Ihr immaterieller Schaden, sondern auch die Ihnen aufgrund der Verspätung entstandenen finanziellen Schäden abgegolten sind. Nur wenn Ihr tatsächlich entstandener finanzieller Schaden höher als die Pauschale wäre, müsste die Airline mehr zahlen. Daher muss Eurowings Ihnen die Kosten des Mietwagens nicht auch noch erstatten.
(2-2020)