Bis zu 600 Euro Entschädigung
EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg
Ein verspäteter Flieger kann den Auftakt des Urlaubs ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die können Fliegenden aber auch bei Reisen in Drittstaaten zugutekommen, wie der EuGH nun klarstellte.