
Ein Billigflug mit Ryanair kann teuer werden. Die Airline verweist oft auf eine umstrittene Klausel, mit der sie Entschädigungen - etwa bei Verspätungen - grundsätzlich ausschließen will
Foto: Markus ScholzRyanair Entschädigungen erschweren
Viele Airlines drücken sich vor Entschädigungen, wenn ein Flug ausfällt oder sich deutlich verspätet. Fluggastrechte-Portale machen die Ansprüche von Kunden geltend. Doch Ryanair will das mit einer neuen Klausel in den AGB verhindern. Dürfen die das?Als »schwarzes Schaf« bezeichnet das Fluggastrechte-Portal Flightright den Billigflieger Ryanair. Der Vorwurf: Fast nie kommt die irische Airline berechtigten Forderungen nach Entschädigung für Flugausfälle und deutliche Verspätungen nach.