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Fluggäste warten in der Abflughalle des Flughafens Schiphol

Fluggäste warten in der Abflughalle des Flughafens Schiphol

Flughafen Schiphol Am Amsterdamer Flughafen macht Tank-Panne Probleme

Tausende Fluggäste stranden am Amsterdamer Flughafen Schiphol. Nach einer großen Panne im Tank-System ist der Flugverkehr noch immer behindert. Worauf müssen sich Reisende einstellen?

Nach der großen Panne im Tank-System am Amsterdamer Flughafen Schiphol ist der Flugverkehr noch immer behindert. Reisende müssten auch am Donnerstag (25. Juli) mit Verspätungen und Annullierungen rechnen, teilte der Flughafen mit.

Am Vortag hatten schwere Probleme bei der Betankung der Flugzeuge ein Chaos ausgelöst. Zehntausende Passagiere waren gestrandet. Die Probleme waren erst nach mehr als acht Stunden am späten Abend behoben worden.

Welche Auswirkungen gab es bisher?

180 Flüge waren annulliert worden und mehr als 100 hatten Verspätungen, da die Maschinen nicht voll aufgetankt werden konnten. Fluggesellschaften und Flughafen rechneten damit, dass sich die Lage im Laufe des Donnerstages normalisieren werde.

Nach Angaben des Roten Kreuzes hatten rund 1.300 Menschen, die schon im Zollbereich waren, die Nacht auf Feldbetten verbracht. Andere Fluggäste waren nach Hause zurückgekehrt, hatten in Hotels geschlafen oder die Nacht in den Abflughallen verbracht. Reisende klagten in sozialen Medien über chaotische Zustände und mangelhafte Information.

Was die Ursache der Probleme bei der Tank-Firma war, ist noch unklar. Ein Zusammenhang mit der großen Hitze wird aber ausgeschlossen. Der Flughafen kündigte eine Untersuchung an.

Steht Passagieren eine Entschädigung zu?

Es handelt sich um einen für die Airlines außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstand, erklärt Prof. Ernst Führich, Experte für Reiserecht aus Kempten.

»Selbst wenn die Fluggesellschaften hier alle möglichen Maßnahmen ergriffen hätte, wäre die Panne nicht zu vermeiden gewesen«, sagt Führich. Somit müssten die Airlines keine Ausgleichszahlung leisten.


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Liegen Flugausfälle und Verspätungen von mehr als drei Stunden im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, muss diese nach EU-Recht eine Entschädigung an die Passagiere zahlen. Ausfälle grundlegender Systeme an Flughäfen werden von Gerichten jedoch regelmäßig als außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände bewertet.

In jedem Fall müssen Fluggesellschaften ihre Kunden am Flughafen betreuen und sich, falls nötig, um eine Übernachtung kümmern - »im Rahmen der Möglichkeiten«, betont Führich. Wenn alle Hotels voll seien, müssten Reisende sich mit Feldbetten zufriedengeben.

(25.07.2019, dpa)

 
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