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Wird die Ankunft durch eine umgebuchte Verbindung verzögert, können Pauschalreisende einen Reisemangel geltend machen

Wird die Ankunft durch eine umgebuchte Verbindung verzögert, können Pauschalreisende einen Reisemangel geltend machen

Reiserecht VerspätungUmsteigen statt Nonstop-Flug - Geld zurück?

Geplant war ein Nonstop-Flug, doch dann mussten die Pauschalreisenden doch in einen anderen Flieger umsteigen. Die Folge war eine verspätete Ankunft. Müssen sie nun den vollen Preis zahlen?

Wenn der Reiseveranstalter den Gast von einem Nonstop-Flug auf eine Umsteigeverbindung umbucht, kann dies ein Reisemangel sein. Viel Geld gibt es aber meist nicht zurück.

Eine verspätete Ankunft von vier Stunden am Urlaubsort müsse der Reisende ohnehin hinnehmen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Eine nachträgliche Preisminderung ist dann nicht drin.

Verschiebt sich die Ankunft jedoch noch mehr, besteht ein Anspruch - allerdings nur in Höhe des anteiligen Tagesreisepreises. Denn vor Ort geht lediglich ein Teil des Ankunftstages verloren.

Unabhängig davon können Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung der EU bestehen. Verspätet sich die Ankunft durch die Umbuchung auf eine längere Umsteigeroute um mehr als drei Stunden, muss die Airline oft entschädigen - der Veranstalter hat damit nichts zu tun.

Je nach Flugdistanz stehen dem Passagier 250, 400 oder 600 Euro zu. Eine Ausnahme gilt bei berechtigten außergewöhnlichen Umständen wie einer Flughafensperrung. Dann gibt es kein Geld von der Fluggesellschaft.

( 05.12.2018, dpa )

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